Häfliger | Haag | Häfliger – Rechtsanwälte und Notare
«Der Kampf ums Recht ist die Poesie des Charakters.»
Rudolf von Jhering (1818–1892), deutscher Rechtswissenschafter
News
29.04.2025 | ch
forum running mit elektronischer Eingabe - fristwahrend ist Quittung der Zustellplattform über Erhalt der Eingabe
Kurzbegründung aus Zwischenentscheid Bezirksgericht Willisau vom 28. April 2025 (3D4 25 1), erstritten von Michael Häfliger von Häfliger Haag Häfliger AG in einem Scheidungsprozess:
Bei elektronischen Eingaben gilt Art. 143 Abs. 2 ZPO analog. Bei Eingaben, die am gleichen Tag rechtshängig wurden, sind auch Stunden und Minuten für die Bestimmung der massgeblichen Sperrwirkung ausschlaggebend (vgl. Infanger, Basler Kommentar, 4. Auflage 2024, N 8 zu Art. 62 ZPO). Anders als die Postaufgabe untersteht die elektronische Übermittlung dem Empfangsprinzip (BGer 2C_502/2018 vom 4. April 2019 E. 2.4). Bei elektronischer Einreichung ist für die Wahrung einer Frist der Zeitpunkt massgebend, in dem die von den Verfahrensbeteiligten verwendete Zustellplattform die Quittung ausstellt, dass sie die Eingabe zuhanden der Behörde erhalten hat (Art. 143 Abs. 2 ZPO und Art. 8b VeÜ-ZSSV). Belanglos ist dabei, wann die Sendung geöffnet oder deren Inhalt gespeichert wird (BGE 139 IV 257 E. 3.2). Der Zweck des Systems besteht darin, eine Übermittlung zu jeder Zeit zu ermöglichen, unabhängig von den Öffnungszeiten der Behörde (vgl. BGE 139 IV 257 E. 3.2). Die vom Kläger verwendete Zustellplattform PrivaSphere hat die Quittung, dass sie die Eingabe zuhanden des Bezirksgerichts Willisau erhalten hat, am 2. Januar 2025 um 08:00:59 Uhr ausgestellt (AB 7). Dementsprechend wurde die Rechtshängigkeit der Scheidungsklage des Klägers am 2. Januar 2025 um 08:00:59 Uhr beim Bezirksgericht Willisau begründet. Die Beklagte hat ihrerseits am 2. Januar 2025 um 08:02 Uhr- und somit rund eine Minute später - eine Scheidungsklage zuhanden des Bezirksgerichts XX [Kanton in Westschweiz] der Post übergeben (AB 13.2), für welche infolge anderweitiger Rechtshängigkeit ein Prozesshindernis besteht. Der Kläger hat Wohnsitz in XX [Luzerner Gemeinde], weshalb das angerufene Bezirksgericht Willisau zur Beurteilung der Streitsache örtlich und sachlich zuständig ist (Art. 23 Abs. 1 ZPO).
29.04.2025 | ch
Häfliger Haag Häfliger AG erneut "Top-Anwaltskanzlei":
Wir sind laut einer Marktumfrage (ca. 28'000 Stimmen aus Anwaltschaft sowie von Mandanten in aktiver Geschäftsbeziehung zu Kanzleien) der Zeitschriften BILANZ und Le Temps seit 2017 "Top-Anwaltskanzlei", dieses Jahr (erneut) im Haftpflichtrecht, Sozialversicherungsrecht und Versicherungsrecht.
Wir freuen uns sehr über diese Einschätzung von Kundschaft, Konkurrenz und Partnern.
Wir setzen uns auch zukünftig mit allen Kräften für die Rechte von Unfallopfern und Patienten ein.
29.04.2025 | ch
MLaw Gregor Zaugg erfolgreich zum Rechtsanwalt ausgebildet
Unser ehemaliger Rechtspraktikant / Substitut und seither juristischer Mitarbeiter hat die Anwaltsprüfung bestanden.
Wir sind stolz auf Dich, lieber Gregor Zaugg! Ganz herzlichen Glückwunsch zum Erhalt des Luzerner Anwaltspatents, und das im ersten Anlauf 😊 👏 Das ist eine tolle Leistung. Das ganze Team von Häfliger Haag Häfliger AG dankt Dir für Deinen top motivierten, wissbegierigen, zielstrebigen und ausdauernden Einsatz als Rechtspraktikant in den letzten 12 Monaten, der damit einen krönenden Abschluss gefunden hat. Viel Freude und Erfolg Herr Kollege und alles Gute für Deine berufliche Zukunft!
26.01.2023 | ch
neues Erbrecht - notarielle Anpassungen prüfenswert
Seit dem 1.1.2023 gilt ein neues Erbrecht: Die Pflichtteile für Ehepartner und Kinder sinken, für Eltern fallen sie weg. Das eröffnet dem Erblasser mehr Gestaltungsspielraum bei der Nachlassplanung.
Daher empfiehlt es sich, bestehende Erbverträge, kombinierte Ehe- und Erbverträge sowie Testamente darauf zu überprüfen, ob eine Anpassung nötig / sinnvoll ist. So können z.B. Streitigkeiten darüber vermieden werden, welcher Pflichtteil (alt- oder neurechtlich) gilt, wenn der Erbvertrag oder das Testament noch unter altem Recht aufgesetzt wurde und "auf den Pflichtteil setzt". Je nach bisheriger Regelung und konkreter Situation gibt es noch weitere Fallstricke.
Unsere Rechtsanwälte und Notare Christian Haag und Michael Häfliger beraten Sie gerne.
26.01.2023 | ch
Übersicht über die neuste Rechtsprechung im Haftpflichtrecht in Fachzeitschrift Plädoyer
RA Christian Haag, Fachanwalt SAV Haftpfllicht- und Versicherungsrecht, bespricht in der Fachzeitschrift Plädoyer die neuste Rechtsprechung im Haftpflichtrecht.
25.01.2023 | ch
Neue Anwältin - Wir heissen Jaël Amrhein, MLaw, herzlich willkommen
Seit Oktober 2022 verstärkt uns RA Jaël Amrhein. Wir sind sehr erfreut, auf ihre fachkundige Expertise, Engagement, Hartnäckigkeit, Empathie und Einsatz zählen zu können.
24.01.2023 | ch
Top Anwaltskanzlei 2022 - zum sechsten Mal in Folge
Zum 6. Jahr in Folge zählt Häfliger Haag Häfliger laut Ranking der Zeitschriften "Bilanz" und "Le Temps" zu den besten Anwaltskanzleien der Schweiz (Gebiete Haftpflichtrecht, Sozialversicherungsrecht und Versicherungsrecht). Herzlichen Dank unseren Kunden und Kollegen für die zahlreichen Empfehlungen. Wir freuen uns sehr und setzen uns weiterhin nach bestem Wissen und Gewissen für Unfallopfer, Patienten und Versicherte ein.
03.05.2021 | ch
Top Anwaltskanzlei 2021 - zum fünften Mal in Folge
Zum 5. Jahr in Folge zählt Häfliger Haag Häfliger laut Ranking der Zeitschriften "Bilanz" und "Le Temps" zu den besten Anwaltskanzleien der Schweiz (Gebiete Haftpflichtrecht, Sozialversicherungsrecht und Versicherungsrecht). Herzlichen Dank unseren Kunden und Kollegen für die zahlreichen Empfehlungen. Wir freuen uns sehr und setzen uns weiterhin nach bestem Wissen und Gewissen für Unfallopfer, Patienten und Versicherte ein.
25.02.2021 | mh
Familienrecht: Bundesgericht erklärt für alle Arten von Unterhalt die zweistufige Methode als verbindlich
Mit Urteil vom 11. November 2020 (5A_311/2019; zur Publikation vorgesehen) gab das Bundesgericht den Methodenpluralismus für die Berechnung von Kinderunterhalt auf (vgl. Beitrag vom 4.1.2021). Wie erwartet zog nun das Bundesgericht auch im Bereich des nachehelichen Unterhalts nach: Mit zur Publikation vorgesehenem Urteil vom 2. Februar 2021 (5A_891/2018) erklärt es die zweistufige Methode auch für den nachehelichen Unterhalt in allen Kantonen für anwendbar. Damit schafft das Bundesgericht Rechtssicherheit für Rechtssuchende.
Ihr Ansprechpartner für Fragen zum Scheidungsrecht ist unser Fachanwalt SAV Familienrecht lic. iur. Michael Häfliger.
25.02.2021 | ch
Familienrecht: Praxisänderung - Aufgabe der 45er Regel
Vor Bundesgericht galt bis anhin die sogenannte 45er Regel: Einer nichterwerbstätigen Person, welche das 45. Altersjahr im Zeitpunkt der Trennung bereits zurückgelegt hatte, war die Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit nicht zumutbar.
Die kantonalen Gerichte weichten diese Regel bereits seit Jahren auf. Das Bundesgericht schritt dabei nur sehr selten ein.
Nun gibt auch das Bundesgericht diese starre Regel auf: Neu gilt es zu prüfen, inwiefern es für die nicht erwerbstätige Person tatsächlich möglich ist, auf dem Arbeitsmarkt eine als zumutbar erachtete Anstellung zu finden. Dabei ist die effektive Erzielbarkeit eines Einkommens (angesichts des Alters, der Gesundheit, der Ausbildung und persönlichen Fähigkeiten, der Arbeitsmarktlage, etc.) eine Tatfrage. Eine Rechtsfrage bleibt, ob die Erzielung angesichts der Tatsachenfeststellungen als zumutbar erscheint.
Ihr Ansprechpartner für Fragen im Scheidungsrecht ist unser Fachanwalt SAV Familienrecht lic. iur. Michael Häfliger.