Vorsorgeauftrag
Mit einem Vorsorgeauftrag bestimmen Sie persönlich, dass eine Person Ihres Vertrauens Ihre Angelegenheiten regelt, wenn Sie wegen eines Unfalls, einer Erkrankung oder altersbedingt dazu ausserstand sind. Damit können aufwändige und kostspielige behördliche Massnahmen seitens der KESB oft vermieden werden. Zudem stellen Sie sicher, dass sich jene Person um Ihre Vorsorge kümmert, der Sie vertrauen und die Ihre persönliche Situation und Ihren Willen kennt.
Ein Vorsorgeauftrag muss entweder von A bis Z handschriftlich verfasst oder notariell beurkundet werden. Anders als ein handschriftlicher Vorsorgeauftrag kostet eine notarielle Beurkundung, dafür vermutet das Gesetz die Richtigkeit des Inhalts dieser «öffentlichen Urkunde». Der Vorteil ist deren stärkere Rechtsbeständigkeit. Dies verhindert Konflikte und schafft Rechtssicherheit.
Wir helfen Ihnen, einen notariell beurkundeten Vorsorgeauftrag zu erstellen, der Ihrer Situation gerecht wird. Im Gespräch klären wir die Ausgangslage und den Handlungsbedarf. Wir gehen auf Ihre individuellen Wünsche ein, klären Fragen und erarbeiten eine massgeschneiderte Lösung. Die Gebühr dazu richtet sich nach Aufwand (erfahrungsgemäss ca. CHF 400 bis 600.–).