Siegel Bilanz / Le Temps: Top Anwaltskanzlei 2020

Vorsorgeauftrag

Mit einem Vor­sorge­auf­trag bestimmen Sie persönlich, dass eine Person Ihres Vertrauens Ihre Angelegen­heiten regelt, wenn Sie wegen eines Unfalls, einer Erkrankung oder alters­bedingt dazu ausserstand sind. Damit können aufwändige und kostspielige behörd­liche Mass­nahmen seitens der KESB oft vermieden werden. Zudem stellen Sie sicher, dass sich jene Person um Ihre Vorsorge kümmert, der Sie vertrauen und die Ihre persönliche Situation und Ihren Willen kennt.

 

Ein Vorsorgeauftrag muss entweder von A bis Z hand­schrift­lich verfasst oder notariell beurkundet werden. Anders als ein hand­schrift­licher Vor­sorge­auf­trag kostet eine notarielle Beurkundung, dafür vermutet das Gesetz die Richtig­keit des Inhalts dieser «öffentlichen Urkunde». Der Vorteil ist deren stärkere Rechts­beständig­keit. Dies verhindert Konflikte und schafft Rechts­sicher­heit.

 

Wir helfen Ihnen, einen notariell beurkundeten Vor­sorge­auf­trag zu erstellen, der Ihrer Situation gerecht wird. Im Gespräch klären wir die Ausgangs­lage und den Handlungs­bedarf. Wir gehen auf Ihre individuellen Wünsche ein, klären Fragen und erarbeiten eine massgeschneiderte Lösung. Die Gebühr dazu richtet sich nach Aufwand (erfahrungsgemäss ca. CHF 400 bis 600.–).