Siegel Bilanz / Le Temps: Top Anwaltskanzlei 2020

Ehe- und Erb­vertrag, Testa­ment und Meist­begünsti­gung des Über­lebenden

Häfliger | Haag | Häfliger AG stellt sicher, dass Ehegatten und Konkubinatspartner im Rahmen einer Nachlassplanung und Vorsorge eine Meistbegünstigung des Überlebenden erreichen, sei dies durch einen Ehe- und Erbvertrag oder ein Testament. Unsere Notare bieten Ihnen fachlich spezialisierte Beratung und Betreuung an.

Im Rahmen eines öffentlich beurkundeten Vertrags wird der überlebende Ehegatte oder die überlebende Konkubinatspartnerin nach dem Tod des Partners finanziell möglichst gut gestellt. Je nach Situation empfiehlt sich ein Ehevertrag, ein Erbvertrag oder ein kombinierter Ehe- und Erbvertrag.

 

Eine Meistbegünstigung erhöht die finanzielle Sicherheit des überlebenden Partners.

Zudem kann eine Meistbegünstigung Rechte und Pflichten im Erbschaftsfall klar regeln und damit erbrechtliche Streitigkeiten verhindern.

Insbesondere wenn ein Grossteil des Vermögens in einer Liegenschaft steckt, bei zu erwartenden erbrechtlichen Auseinandersetzungen, oder bei Patchwork-Familien empfiehlt es sich eine Meistbegünstigung zu prüfen.

 

Ehegatten können in einem Ehevertrag die «Errungenschaft» (= das während der Ehe erarbeitete Vermögen) beider Ehegatten ganz (anstatt gemäss Gesetz nur je hälftig) dem Überlebenden zuweisen. Damit können erbrechtliche Pflichtteile der gemeinsamen Nachkommen ohne Konsequenz übergangen werden. So wird der überlebende Ehegatte gegenüber der gesetzlichen Regelung finanziell massiv bessergestellt.

Zudem können im Rahmen eines Erbvertrags andere Erben (z.B. Nachkommen) auf den Pflichtteil gesetzt werden, oder diese können zugunsten des überlebenden Ehegatten /des überlebenden Konkubinatspartners einstweilen gar ganz auf ihren erbrechtlichen Pflichtteil verzichten. Bezüglich des Nachlasses des Zweitversterbenden wird dann in der Regel eine Nacherbschaft angeordnet (d.h. die Nachkommen erhalten dann später alles, auch das was zuerst an den überlebenden Partner ging).

Weiter ist insbesondere bei Konkubinatspartnern der Abschluss einer Lebensversicherung sowie die Einsetzung des Überlebenden im Rahmen der zweiten Säule (Begünstigtenanordnung im BVG) und allenfalls bei Zusatzversicherungen zu prüfen.

 

Für einen notariell beurkundeten Ehevertrag und/oder Erbvertrag gelten zwingende gesetzliche Tarife. Diese Gebühr beinhaltet (bei Durchführung der Beurkundung) das Erstgespräch, die Sichtung der nötigen Unterlagen, nötige weitere Abklärungen, den Entwurf eines Vertrages und die Durchführung der Beurkundung. Bei Komplexität oder überdurchschnittlichem Aufwand kann die Gebühr erhöht werden (dies wird an der Erstbesprechung geklärt).

 

Bitte kontaktieren Sie uns für ein Erstgespräch. An dieses bringen Sie Ihre letzte Steuererklärung mit. Dort prüfen wir Ihre Situation, ehe- und erbrechtlichen Handlungsbedarf und empfehlen Ihnen das für Ihre Wünsche adäquate Vorgehen. Jeder Fall ist anders, deshalb finden wir eine auf Sie zugeschnittene Lösung.