Siegel Bilanz / Le Temps: Top Anwaltskanzlei 2020

Grund­stück­geschäfte: Grund­stück­kauf­vertrag, Pfand­rechte, Dienst­bar­keiten

Die Veräusserung eines Grund­stücks (Ein­familien­haus, Stock­werk­eigentums­wohnung, Parzelle) erfolgt in der Regel mittels eines Kauf­vertrags. Bei Über­tragungen innerhalb der Familie müssen häufig auch Fragen bezüglich Erb­vor­bezüge und Schenkungen geklärt werden. Die Eigentums­übertragung bedarf der öffentlichen Beurkundung durch einen Notar. Häfliger Haag Häfliger AG begleitet Sie beim Verkauf oder Kauf Ihres Eigen­heims. Wir klären die rechtliche und grund­buchliche Aus­gangs­lage, organisieren die nötigen Unter­lagen und bereiten die öffentliche Urkunde für den Grund­stück­verkauf und eine evtl. nötige Pfand­rechts­anpassung vor. Unsere Notare bieten Ihnen eine spezialisierte Beratung und Betreuung an.

Zur Vorbereitung eines Grund­stück­kauf­vertrags teilen Sie uns bitte die Personalien der Ver­käufer­schaft sowie der Käufer­schaft (Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Heimat­ort, Zivil­stand), das betroffene Objekt (Gemeinde und Grundstück-Nummer im Grund­buch), den Kauf­preis sowie die Ansprech­partner der Finanz­institute (Verkäufer- und Käuferbank) mit. Danach erstellen wir den Grund­stück­kauf­vertrag und koordinieren die Zahlungs­details mit den Banken. Anschliessend kann der Verkauf öffentlich beurkundet und im Grund­buch eingetragen werden.

 

Grund­stück­käufe werden praktisch immer auch mittels Bank­kredit finanziert. Zur Absicherung verlangt die Bank in der Praxis die Errichtung eines Grund­pfand­rechts (heute Register­schuld­brief). Die bestehenden Grund­pfand­titel werden bei einem Verkauf eines Grund­stücks oft mit­übert­ragen. In den meisten Fällen müssen diese aber auf die neue Situation angepasst werden (Umwandlung Pfand­recht, Anpassung Pfand­summe und/oder Zins). Unsere Notare unterstützen Sie zusammen mit Ihrer Bank bei der Errichtung, Umwandlung und Bereinigung von Grund­pfand­rechten (Grund­pfand­verschreibungen, Schuld­briefe) und nehmen die notwendigen öffentlichen Beurkundungen vor.

 

Bei familieninternen Eigen­tums­über­tragungen werden als Gegen­leistung (Teil der Kauf­preis­zahlung) häufig Nutz­niessungs- oder Wohn­rechte begründet. Diese Rechte erlauben es den Veräusserern, das verkaufte Grund­stück oder Teile davon weiter zu bewohnen oder den Nutzen daraus zu erhalten. Unsere Notare finden die auf Sie abgestimmte und für Sie beste Lösung.

 

Durch Begründungen von Dienst­bar­keiten werden Rechte und Pflichten zwischen Nach­barn geregelt. So können Nach­barn z.B. vereinbaren, dass eine Baute den Grenz­abstand unter­schreitet. Gerne unterstützen wir Sie dabei, zeigen Ihnen sinn­volle Lösungen auf und nehmen die nötigen Beurkundungen vor.

 

Bei Grundstücksgeschäften fallen Kosten für die Beurkundung beim Notar und für die Ein­tragung beim Grund­buch­amt an. Die Kosten bemessen sich nach dem Wert des Vertrags­gegen­stands oder nach Aufwand. Bei einem Verkauf eines Grund­stücks fallen in der Regel die Grund­stück­gewinn­steuern (abhängig von Gewinn) und die Hand­änderungs­steuer (1.5 Prozent des Hand­änderungs­werts) an. Dazu kommen Gebühren für eine all­fällige Pfand­rechts­anpassung. Die Kosten setzen sich zusammen aus der:

Auf konkrete Anfrage hin können wir eine Kostenschätzung abgeben.

Nebst den Kosten sind bei Eigentumsübertragungen auch die steuerlichen Konsequenzen zu beachten (Handänderungs- und Grundstückgewinnsteuer). Gerade bei familieninternen Regelungen kann die Steuerbelastung sehr unterschiedlich ausfallen. Unsere Notare bera-ten Sie gerne in Bezug auf eine steueroptimierte Lösung. Bei Bedarf ziehen wir auch Steu-erexperten bei.