Grundstückgeschäfte: Grundstückkaufvertrag, Pfandrechte, Dienstbarkeiten
Die Veräusserung eines Grundstücks (Einfamilienhaus, Stockwerkeigentumswohnung, Parzelle) erfolgt in der Regel mittels eines Kaufvertrags. Bei Übertragungen innerhalb der Familie müssen häufig auch Fragen bezüglich Erbvorbezüge und Schenkungen geklärt werden. Die Eigentumsübertragung bedarf der öffentlichen Beurkundung durch einen Notar. Häfliger Haag Häfliger AG begleitet Sie beim Verkauf oder Kauf Ihres Eigenheims. Wir klären die rechtliche und grundbuchliche Ausgangslage, organisieren die nötigen Unterlagen und bereiten die öffentliche Urkunde für den Grundstückverkauf und eine evtl. nötige Pfandrechtsanpassung vor. Unsere Notare bieten Ihnen eine spezialisierte Beratung und Betreuung an.
Zur Vorbereitung eines Grundstückkaufvertrags teilen Sie uns bitte die Personalien der Verkäuferschaft sowie der Käuferschaft (Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Heimatort, Zivilstand), das betroffene Objekt (Gemeinde und Grundstück-Nummer im Grundbuch), den Kaufpreis sowie die Ansprechpartner der Finanzinstitute (Verkäufer- und Käuferbank) mit. Danach erstellen wir den Grundstückkaufvertrag und koordinieren die Zahlungsdetails mit den Banken. Anschliessend kann der Verkauf öffentlich beurkundet und im Grundbuch eingetragen werden.
Grundstückkäufe werden praktisch immer auch mittels Bankkredit finanziert. Zur Absicherung verlangt die Bank in der Praxis die Errichtung eines Grundpfandrechts (heute Registerschuldbrief). Die bestehenden Grundpfandtitel werden bei einem Verkauf eines Grundstücks oft mitübertragen. In den meisten Fällen müssen diese aber auf die neue Situation angepasst werden (Umwandlung Pfandrecht, Anpassung Pfandsumme und/oder Zins). Unsere Notare unterstützen Sie zusammen mit Ihrer Bank bei der Errichtung, Umwandlung und Bereinigung von Grundpfandrechten (Grundpfandverschreibungen, Schuldbriefe) und nehmen die notwendigen öffentlichen Beurkundungen vor.
Bei familieninternen Eigentumsübertragungen werden als Gegenleistung (Teil der Kaufpreiszahlung) häufig Nutzniessungs- oder Wohnrechte begründet. Diese Rechte erlauben es den Veräusserern, das verkaufte Grundstück oder Teile davon weiter zu bewohnen oder den Nutzen daraus zu erhalten. Unsere Notare finden die auf Sie abgestimmte und für Sie beste Lösung.
Durch Begründungen von Dienstbarkeiten werden Rechte und Pflichten zwischen Nachbarn geregelt. So können Nachbarn z.B. vereinbaren, dass eine Baute den Grenzabstand unterschreitet. Gerne unterstützen wir Sie dabei, zeigen Ihnen sinnvolle Lösungen auf und nehmen die nötigen Beurkundungen vor.
Bei Grundstücksgeschäften fallen Kosten für die Beurkundung beim Notar und für die Eintragung beim Grundbuchamt an. Die Kosten bemessen sich nach dem Wert des Vertragsgegenstands oder nach Aufwand. Bei einem Verkauf eines Grundstücks fallen in der Regel die Grundstückgewinnsteuern (abhängig von Gewinn) und die Handänderungssteuer (1.5 Prozent des Handänderungswerts) an. Dazu kommen Gebühren für eine allfällige Pfandrechtsanpassung. Die Kosten setzen sich zusammen aus der:
Auf konkrete Anfrage hin können wir eine Kostenschätzung abgeben.
Nebst den Kosten sind bei Eigentumsübertragungen auch die steuerlichen Konsequenzen zu beachten (Handänderungs- und Grundstückgewinnsteuer). Gerade bei familieninternen Regelungen kann die Steuerbelastung sehr unterschiedlich ausfallen. Unsere Notare bera-ten Sie gerne in Bezug auf eine steueroptimierte Lösung. Bei Bedarf ziehen wir auch Steu-erexperten bei.