Siegel Bilanz / Le Temps: Top Anwaltskanzlei 2020

Eheschutz (Regelung des Getrenntlebens)

Die spezialisierten Anwälte der Häfliger Haag Häfliger AG vertreten Ehepartner sowohl in einvernehmlichen wie auch in strittigen Eheschutzverfahren (Regelung des Getrenntlebens). Dank unserer jahrelangen Erfahrung im Familienrecht und entsprechender Weiterbildung zum Fachanwalt SAV Familienrecht verhelfen wir Ihnen zu Ihrem Recht.

 

In einem Erstgespräch nehmen unsere Anwälte mit Ihnen eine Standortbestimmung vor und klären Sie über die weiteren Schritte und Möglichkeiten auf. Dabei wird jeweils auch bereits der Grundstein für das weitere Verfahren gelegt. Es wird entschieden, ob das Führen von Vergleichsgesprächen erfolgsversprechend oder ohne Verzögerung ein Gerichtsverfahren anzustreben ist.

 

Das Eheschutzverfahren geht in der Regel dem Scheidungsverfahren vor. Ein Eheschutzverfahren kann bereits vor oder auch nach der Trennung eingeleitet werden. Dabei soll das Getrenntleben der Ehegatten in einem abgekürzten Verfahren geregelt werden. Dies kann einvernehmlich oder gerichtlich erfolgen. Im Vordergrund bei Eheschutzverfahren stehen in erster Linie die Regelung der Kinderbelange (Betreuung, Wohnort und Unterhalt), des Unterhaltes (wer kommt für den Bedarf der Familie auf) und die Zuteilung der ehelichen Wohnung (wer kann in der Wohnung bleiben). Im Eheschutzverfahren erfolgt keine Aufteilung von Vermögen und der beruflichen Vorsorge.